Inklusion - Sonderpädagogische Grundversorgung
Inklusion - sonderpädagogische Grundversorgung
Die Adolf-Reichwein-Schule arbeitet seit dem Schuljahr 2003/2004 im Regionalen Integrationskonzept (RIK) Göttingen mit, was nun der sonderpädagogischen Grundversorgung entspricht.
Was bedeutet das?
Schüler und Schülerinnen, die einer sonderpädagogischem Unterstützung bedürfen, sollen an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern erzogen und unterrichtet werden, wenn
- auf diese Weise dem individuellen Unterstützungsbedarf entsprochen werden kann
- und soweit es die organisatorischen, personellen und sachlichen Gegebenheiten erlauben. (NSchG §4)