Die Beratung der Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte ist ein wichtiger Bestandteil des Aufgabenspektrums unserer Schule. Feste Einrichtungen sind dabei Einschulungsgespräche, Elternsprechtage, Elternabende und Einzelgespräche mit Erziehungsberechtigten aus gegebenem Anlass.
Die offiziellen Elternsprechtage finden an zwei verbindlichen Tagen im Februar statt. Die individuellen Sprechzeiten regelt jede Lehrkraft selbst.
Für die 4. Klassen findet ein Elternsprechtag bei Bedarf im November statt. Im 2. Halbjahr finden zwei Beratungsgespräche für den Übergang von Klasse 4 in den 5. Jahrgang einer weiterführenden Schule statt. Dazu werden Sie von dem/der Klassenlehrer/in eingeladen.
Hier finden Sie eine Übersicht wer Sie bei auftretenden Problemen beraten kann.
In erster Linie ist jede/r Klassenlehrer/in für alle Gespräche mit den Eltern verantwortlich. In der Regel sind das Gespräche über:
Lernverhalten
Lernentwicklung
Arbeits- und Sozialverhalten
Schullaufbahn
Informationsaustausch
Auch Fachlehrer/innen sind Ansprechpartner für:
Lernverhalten
Arbeits- und Sozialverhalten
Lernentwicklung bezogen auf das jeweilige Fach
Inhaltlich beraten die Lehrkräfte über:
Förder- und Fordermöglichkeiten
Lösungsmöglichkeiten zur Schulung des Sozialverhaltens
außerschulische Faktoren, die das Problem beeinflussen können
Helfereinrichtungen und bieten Unterstützung an
Zu den Beratungsgesprächen kann die Beratungslehrerin hinzugezogen werden. Die Lehrkräfte können das Gespräch mit der Beratungslehrerin gemeinsam vorbereiten und dann ohne sie führen. Eltern können sich umgekehrt jederzeit an die Beratungslehrerin wenden. Ebenso können dies auch die Helfereinrichtungen unter Beachtung der Schweigepflichtsentbindung.
Die Beratungslehrerin der Adolf-Reichwein-Schule ist N.N. Sie ist die Ansprechpartnerin bei schulischen Problemen für:
Schüler/innen
Erziehungsberechtigte
Lehrer/innen
Schulleitung
außerschulische Institutionen
Die Beratungslehrerin betrachtet die Fragen, Konflikte und Sorgen des Ratsuchenden gemeinsam mit ihm unabhängig aus einem anderen Blickwinkel. Sie ist hier eine Begleiterin in dem Prozess eine Lösung zu finden.
Grundsätzlich ist eine Beratung freiwillig und unterliegt der Verschwiegenheit.
Die SchulleiterinFrau Rösel ist Ihre Ansprechpartnerin für alle schulischen Belange.
Die Förderschullehrkräfte sind zuständig für die Beratung und Begleitung von Kollegen und Kolleginnen bei:
schwachen Schulleistungen von Schülerinnen und Schülern
Verhaltensauffälligkeiten von Schülerinnen und Schülern
Unterstützungsbedarf von Schülerinnen und Schülern
Arbeit mit Kindern
Beteiligung an Elterngesprächen auch in nicht inklusiven Klassen
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich bei Problemen vertrauensvoll an uns wenden würden, um gemeinsam eine Lösung zu finden.