Inklusion - Sonderpädagogische Grundversorgung

Inklusion - sonderpädagogische Grundversorgung

Die Adolf-Reichwein-Schule arbeitet seit dem Schuljahr 2003/2004 im Regionalen Integrationskonzept (RIK) Göttingen mit, was nun der sonderpädagogischen Grundversorgung entspricht.

Was bedeutet das?

Schüler und Schülerinnen, die einer sonderpädagogischem Unterstützung bedürfen, sollen an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern erzogen und unterrichtet werden, wenn
  • auf diese Weise dem individuellen Unterstützungsbedarf entsprochen werden kann
  • und soweit es die organisatorischen, personellen und sachlichen Gegebenheiten erlauben. (NSchG §4)
Die sonderpädagogische Grundversorgung arbeitet präventiv und inklusiv. Die Schüler und Schülerinnen verbleiben in ihrer wohnortnahen Grundschule und erhalten frühzeitig Hilfe und Unterstützung von Förderlehrkräften um den Ausprägungen von Lern- und Verhaltenstörungen entgegenzuwirken.
Die Arbeit mit den Kindern über die Grundversorgung ist gekennzeichnet durch eine flexible und bedürfnisorientierte Organisationsstruktur und der engen Zusammenarbeit zwischen Förderlehrerin, Grundschullehrerin und den Eltern.

Die besondere Lernausgangssituation einiger Kinder bedarf auch der Kooperation mit außerschulischen Institutionen wie: Jugendamt, Kinder- und Jugendpsychatrie und anderer therapeutischer Einrichtungen.